Haema Spendecheck - Darf ich Blut und Plasma spenden?
Mit dem kleinen Spendecheck vorab können Sie viel Zeit und Aufwand sparen. Allerdings ersetzt dieser nicht das Arztgespräch beim Blut- und Plasmaspendetermin, bei dem letztendlich tagesaktuell über Ihre tatsächliche Spendetauglichkeit entschieden wird.
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Frage 1/24
Sind Sie älter als 18 Jahre?
Frage 2/24
Wiegen Sie mindestens 50 kg und weniger als 180 kg?
Frage 3/24
Wohnen Sie max. 60 km von einem unserer Spendezentren entfernt?
Frage 4/24
Sind Sie im Besitz eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses mit einer Meldebestätigung? Alternativ zur Meldebestätigung besitzen Sie den Nachweis des Wohnortes über ein höchstens 60 Tage altes, zugestelltes postalisches Schreiben (z.B. Arbeitgeber, Krankenkasse, Amt oder Energieversorger, etc.).
Frage 5/24
Sind Sie momentan oder waren Sie in den letzten sechs Monaten schwanger? Stillen Sie derzeit ein Kind?
Frage 6/24
Haben Sie in den letzten 56 Tagen einmal oder in den letzten 365 Tagen (Gleitjahr) viermal als Frau/Divers bzw. sechsmal als Mann Blut gespendet?
Frage 7/24
Haben Sie jemals über die Nasenschleimhaut oder über eine Vene Drogen konsumiert? Sind oder waren Sie drogenabhängig?
Frage 8/24
Haben Sie sich innerhalb der letzten vier Monate tätowieren oder piercen lassen? Haben Sie innerhalb der letzten vier Monate eine kosmetische Behandlung (z.B. permanentes Make-up, Branding, Cutting) oder andere Körpermodifikationen (z.B. Einsetzen von Metallteilen unter die Haut) vornehmen lassen?
Frage 9/24
Haben oder hatten Sie jemals eine sexuell übertragbare Erkrankung (HIV, Syphilis)?
Frage 10/24
Hatten Sie in den letzten acht Wochen Kontakt zu jemandem mit einer ansteckenden Krankheit oder haben Sie Impfungen oder Spritzen erhalten?
Frage 11/24
Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig (AU) oder in ärztlicher Behandlung bzw. krankgeschrieben?
Frage 12/24
Nehmen Sie derzeit verschreibungspflichtige Medikamente ein? Die Pille und andere Verhütungsmittel ausgenommen.
Frage 13/24
Hatten Sie in den letzten vier Wochen Durchfall oder Fieber?
Frage 14/24
Sind Sie derzeit erkältet, haben Halsschmerzen oder leiden gerade an einer akuten Infektion (auch mit Bläschen, wie bei einer Herpesinfektion) oder einer offenen Wunde?
Frage 15/24
Hatten Sie jemals eine schwere Herzerkrankung oder haben Sie in den letzten sieben Tagen Herz-Medikamente eingenommen (außer gegen erhöhten Blutdruck)?
Frage 16/24
Wurde bei Ihnen jemals eine Leberentzündung (z.B. Gelbsucht, Hepatitis A, Hepatitis B oder Hepatitis C) festgestellt?
Frage 17/24
Wurde bei Ihnen ein insulinpflichtiger Diabetes, eine Autoimmunerkrankung, ein bösartiger Tumor, eine Epilepsie, eine Hämophilie, eine Schizophrenie oder eine chronische Nierenerkrankung diagnostiziert?
Frage 18/24
Wurde bei Ihnen oder innerhalb Ihrer Familie die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit diagnostiziert?
Frage 19/24
Waren Sie in den letzten sieben Tagen bei einem Arzt, Zahnarzt oder einer anderen medizinischen Fachkraft oder warten Sie aktuell auf einen ärztlichen Termin (Routineuntersuchung sind ausgeschlossen)?
Frage 20/24
Waren Sie in den letzten vier Monaten für Untersuchungen oder Operationen (auch endoskopische Untersuchung/Operationen) bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus?
Frage 21/24
Waren Sie zwischen dem 1. Januar 1980 und dem 31. Dezember 1996 länger als sechs Monate in Großbritannien oder Nordirland?
Frage 22/24
Haben Sie in den letzten sechs Monaten ein Malaria-Gebiet besucht? Hatten Sie jemals Malaria oder unerklärliches Fieber in Verbindung mit einer Reise?
Frage 23/24
Waren Sie in den letzten zwölf Monaten außerhalb von Deutschland?
Frage 24/24
Wurden Sie außerhalb Europas geboren oder waren Sie jemals für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als sechs Monaten außerhalb von Europa?
Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Spendencheck. Ein bzw. einige Gründe könnten gegen eine Blut- und Plasmaspende sprechen.
Ausführliche Informationen zu Ausschlusskriterien finden Sie auch in unseren allgemeinen Spendebedingungen und unserer Übersicht zu Medikamenten. Fragen beantworten Ihnen gern auch unsere Ärzte an einem unserer Standorte in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie: Dieser Spendencheck dient als grobe Orientierung und ersetzt weder das Ausfüllen des medizinischen Fragebogens noch das vertrauliche Arztgespräch vor Ort. Die letztendliche Entscheidung über Ihre Spendefähigkeit obliegt dem Arzt im Spendezentrum am Tag Ihres Besuchs. Sie ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, deren Komplexität an dieser Stelle nicht vollumfänglich abgebildet werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Folgender Grund bzw. folgende Gründe könnten gegen eine Blut- und Plasmaspende sprechen:
Sind Sie älter als 18 Jahre?
Blutspenden kann jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren. Eine Höchstaltersgrenze für die Blut- oder Plasmaspende gibt es mit Änderung der maßgeblichen Richtlinie Hämotherapie im Jahr 2023 nicht mehr. Unabhängig vom Alter beurteilt das ärztliche Personal immer individuell, ob eine Spende möglich ist. Trotz körperlicher Fitness und Wohlbefinden gibt es viele Gründe, warum die Zulassung zur Spende nicht immer gegeben werden kann.
Wiegen Sie mindestens 50 kg und weniger als 180 kg?
Aufgrund der durch die Entnahmesysteme bedingten Mindestspendemengen ist eine Spende erst ab einem Körpergewicht von über 50 kg möglich. Ab einem Körpergewicht über 180 kg ist eine Spende nicht mehr möglich.
Wohnen Sie max. 60 km von einem unserer Spendezentren entfernt?
Blut kann in Deutschland überall und unabhängig vom Wohnsitz (der jedoch in Deutschland sein muss) gespendet werden. Für die Plasmaspende ist eine vorherige Qualifizierung notwendig. Bei der ersten Spende muss unter anderem ein Wohnsitz innerhalb des sogenannten „Spendereinzugsgebiets“ nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass wir nur Spender zur Plasmaspende zulassen dürfen, die in einem Umkreis von ca. 60 Kilometern zum Spendezentrum gemeldet sind. Alternativ werden auch Zweitwohnsitze, regelmäßige Arbeits- oder Studienorte anerkannt, die mit offiziellen Dokumenten (Mietvertrag, Studentenausweis, Arbeitsvertrag etc.) belegt werden müssen. Ist man einmal für die Plasmaspende qualifiziert, kann danach auch an anderen Haema-Standorten Plasma gespendet werden, sofern man im Einzugsgebiet irgendeines Haema-Spendezentrums lebt. Hintergrund dieser Regelung sind strenge Richtlinien, denen Abnehmer von Blutplasma unterliegen. Der Wohnsitz innerhalb des Einzugsgebiets ist nötig, um die Qualität der aus Blutplasma hergestellten Medikamente sicherstellen zu können. So kann es zum Beispiel erforderlich sein, Spender für evtl. notwendige Kontrolluntersuchungen bei bestimmten Fragestellungen auch kurzfristig einbestellen zu können.
Sind Sie im Besitz eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses mit einer Meldebestätigung? Alternativ zur Meldebestätigung besitzen Sie den Nachweis des Wohnortes über ein höchstens 60 Tage altes, zugestelltes postalisches Schreiben (z.B. Arbeitgeber, Krankenkasse, Amt oder Energieversorger, etc.).
Der Nachweis der Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie der Nachweis der Adresse ist eine behördliche Voraussetzung zur Spende.
Sind Sie momentan oder waren Sie in den letzten sechs Monaten schwanger? Stillen Sie derzeit ein Kind?
Während einer Schwangerschaft ist eine Spende nicht möglich. Nach einer Schwangerschaft gilt eine Sperrzeit von sechs Monaten. Während des Stillens eines Kindes (auch über die sechs Monate nach Geburt hinaus) ist eine Spende ebenfalls ausgeschlossen.
Haben Sie in den letzten 56 Tagen einmal oder in den letzten 365 Tagen (Gleitjahr) viermal als Frau/Divers bzw. sechsmal als Mann Blut gespendet?
Zwischen zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von 56 Tagen eingehalten werden, um einen Eisenmangel vorzubeugen. Innerhalb von zwölf Monaten dürfen Frauen/Divers viermal und Männer sechsmal Blut spenden.
Haben Sie jemals über die Nasenschleimhaut oder über eine Vene Drogen konsumiert? Sind oder waren Sie drogenabhängig?
Sollten Sie jemals Drogen gespritzt bzw. mehrfach geschnupft haben, sind Sie von der Blutspende ausgeschlossen. Anderweitiger Drogenkonsum kann abhängig vom Zeitpunkt des letzten Konsums bzw. der Intensität zum Ausschluß führen. Bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen anlassbezogen auch Drogentests durchführen. Vorheriges Verneinen des Konsums kann zum Ausschluss führen.
Haben Sie sich innerhalb der letzten vier Monate tätowieren oder piercen lassen? Haben Sie innerhalb der letzten vier Monate eine kosmetische Behandlung (z.B. permanentes Make-up, Branding, Cutting) oder andere Körpermodifikationen (z.B. Einsetzen von Metallteilen unter die Haut) vornehmen lassen?
Es gilt eine Sicherheitsfrist von vier Monaten zwischen der letzten Maßnahme und der nächsten Blut- oder Plasmaspende.
Haben oder hatten Sie jemals eine sexuell übertragbare Erkrankung (HIV, Syphilis)?
Leider ist eine Spende mit einer HIV- oder HTLV-Infektion nicht möglich, da eine Übertragung der Viren auf den Empfänger Ihrer Blutspende möglich ist. Auch nach einer Syphilisinfektion ist eine Spende nicht mehr möglich.
Hatten Sie in den letzten acht Wochen Kontakt zu jemandem mit einer ansteckenden Krankheit oder haben Sie Impfungen oder Spritzen erhalten?
Nach Kontakt zu Personen mit einer ansteckenden Erkrankung muss eine Spendepause von mindestens vier Wochen eingehalten werden. Bei Impfungen wird nach dem erhaltenen Impfstoff unterschieden. Bei Spritz-Impfungen mit sog. Totimpfstoffen (z.B. Covid-19, Grippeschutz, FSME, Tetanus, Polio oder Pneumokokken) ist eine Spendepause von 24 Stunden erforderlich, wenn es zu keinen Impfreaktionen kam. Bei anderen Impfungen müssen längere Sperren von vier bis acht Wochen (in seltenen Fällen auch sechs bis zwölf Monaten) beachtet werden.
Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig (AU) oder in ärztlicher Behandlung bzw. krankgeschrieben?
Eine Spende ist nur nach gesonderter Feststellung durch unseren Spenderarzt möglich, wenn keine Gefährdung für Sie oder den Empfänger der Produkte besteht.
Nehmen Sie derzeit verschreibungspflichtige Medikamente ein? Die Pille und andere Verhütungsmittel ausgenommen.
Die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten kann zum Ausschluss von der Spende führen. Sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch. (Hinweis: Nach Einnahme der Minipille sollten Sie drei Stunden nicht spenden.)
Hatten Sie in den letzten vier Wochen Durchfall oder Fieber?
Bitte warten Sie mit Ihrer Spende bis zu vier Wochen nach Abklingen der letzten Symptomen von Durchfall, anhaltenden Bauchschmerzen, Erbrechen, einer Entzündung oder Fieber.
Sind Sie derzeit erkältet, haben Halsschmerzen oder leiden gerade an einer akuten Infektion (auch mit Bläschen, wie bei einer Herpesinfektion) oder einer offenen Wunde?
Mit einer akuten Infektion und/oder einer offenen Wunde ist auf Grund der Infektionsgefahr eine Spende ausgeschlossen.
Hatten Sie jemals eine schwere Herzerkrankung oder haben Sie in den letzten sieben Tagen Herz-Medikamente eingenommen (außer gegen erhöhten Blutdruck)?
Bei vielen Erkrankungen des Herzens oder der Gefäße (u.a. nach Herzinfarkt, mit Stents oder Bypässen) ist eine Spende nicht möglich. Auch die Einnahme von Herz-Medikamenten in den vergangenen sieben Tagen schließt von einer Spende aus (Ausnahme: Einnahme von weniger als vier Blutdrucksenkern).
Wurde bei Ihnen jemals eine Leberentzündung (z.B. Gelbsucht, Hepatitis A, Hepatitis B oder Hepatitis C) festgestellt?
Die Spendetauglichkeit ist abhängig von der durchgemachten Form der Gelbsucht. Neugeborenengelbsucht (Ikterus) ist nicht durch eine Leberentzündung verursacht, daher ist eine Spende möglich.
Hepatitis A: Spenden Sie bitte bis zu vier Monate nach Feststellen der Infektion kein Blut.
Hepatitis B: Eine Spende ist nach durchgemachter „Gelbsucht“ dieser Form nicht möglich.
Hepatitis C: Eine Spende ist nach durchgemachter „Gelbsucht“ dieser Form nicht möglich.
Hepatitis E: Spenden Sie bitte bis zu vier Monate nach Feststellen der Infektion kein Blut, außer es wird sechs Wochen nach der Infektion ein PCR-Einzelnachweis vorgelegt.
Wurde bei Ihnen ein insulinpflichtiger Diabetes, eine Autoimmunerkrankung, ein bösartiger Tumor, eine Epilepsie, eine Hämophilie, eine Schizophrenie oder eine chronische Nierenerkrankung diagnostiziert?
Bei den genannten Krankheiten ist eine Spende leider ausgeschlossen. (Ausnahme: bei ausgebrannter Hashimoto-Schilddrüsenerkrankung dürfen Sie spenden, wenn keine Antikörper mehr nachweisbar sind bzw. diese im Nombereich liegen.)
Wurde bei Ihnen oder innerhalb Ihrer Familie die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit diagnostiziert?
Eine Spende ist nach Feststellung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit bei Ihnen oder in Ihrer engeren Familie ausgeschlossen.
Waren Sie in den letzten sieben Tagen bei einem Arzt, Zahnarzt oder einer anderen medizinischen Fachkraft oder warten Sie aktuell auf einen ärztlichen Termin (Routineuntersuchung sind ausgeschlossen)?
Bitte warten Sie mit Ihrer Spende bis zu mindestens drei Tage nach Ihrer Behandlung. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte vorab telefonisch oder per Email, ob eine Spende möglich ist.
Waren Sie in den letzten vier Monaten für Untersuchungen oder Operationen (auch endoskopische Untersuchung/Operationen) bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus?
Eine Spende ist unter Umständen bis zu vier Monate nach einem dieser Eingriffe sowie bis zu sechs Monate nach größeren Knochenbrüchen bzw. Operationen nicht möglich. Bei Fragen erkundigen Sie sich vorab bei uns telefonisch oder per E-Mail.
Waren Sie zwischen dem 1. Januar 1980 und dem 31. Dezember 1996 länger als sechs Monate in Großbritannien oder Nordirland?
Eine Spende ist nicht möglich, da ein erhöhtes Risiko für die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit besteht.
Haben Sie in den letzten sechs Monaten ein Malaria-Gebiet besucht? Hatten Sie jemals Malaria oder unerklärliches Fieber in Verbindung mit einer Reise?
Nach Reisen (kürzer als sechs Monate) in ein Malariagebiet, darf für sechs Monate kein Blut gespendet werden. Plasmaspenden sind möglich, wenn Sie symptomfrei sind. Sollte es in Verbindung mit einer Reise in ein Malariagebiet (während oder kurz danach) zu unerklärlichen Fieberschüben gekommen sein, dürfen Sie bis zur Klärung der Ursache bzw. dem Ausschluss einer Malaria kein Blut und Plasma spenden.
Waren Sie in den letzten zwölf Monaten außerhalb von Deutschland?
Reisen in bestimmte Regionen der Welt können Spendersperren zur Folge haben. Bei Fragen erkundigen Sie sich gerne vorab bei uns telefonisch oder per E-Mail.
Wurden Sie außerhalb Europas geboren oder waren Sie jemals für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als sechs Monaten außerhalb von Europa?
Nach Geburt in einem Malaria-Risikogebiet oder einem ununterbrochenen Aufenthalt von über sechs Monaten in einem Malaria-Risikogebiet dürfen Sie frühestens nach vier Jahren und nur nach Vorlage einer negativen Testung auf alle Malariaerreger Blut spenden. Plasmaspenden sind möglich, wenn es keinen Hinweis auf aktuelle Symptome gibt.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Spendencheck. Sie können aktuell sehr wahrscheinlich Blut und Plasma spenden. Wir freuen uns, Sie an einem unserer Standorte in Ihrer Nähe (max. 60 km von Ihrem Wohnort entfernt) begrüßen zu können und danken Ihnen vorab für das Interesse und die Bereitschaft.
Bitte beachten Sie: Dieser Spendencheck dient als grobe Orientierung und ersetzt weder das Ausfüllen des medizinischen Fragebogens noch das vertrauliche Arztgespräch vor Ort. Die letztendliche Entscheidung über Ihre Spendefähigkeit obliegt dem Arzt im Spendezentrum am Tag Ihres Besuchs. Sie ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, deren Komplexität an dieser Stelle nicht vollumfänglich abgebildet werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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