Lieferkettensorgfaltspflichten
Die Haema AG arbeitet daran das unternehmerische Handeln stetig nachhaltiger zu gestalten. Auch von unseren Partnern – insbesondere von unseren Lieferanten – erwarten wir eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Dazu gehört, dass sie die Menschenrechte und Umwelt schützen. Hier informieren wir Sie, wie wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen.
1. Verantwortlicher und Kontakt Menschenrechtsbeauftragter
Sollten Sie Fragen zur Umsetzung der Lieferkettensorgfaltspflichten bei der Haema AG haben, können Sie sich gern an uns wenden. Unseren Menschenrechtsbeauftragten erreichen Sie wie folgt:
Haema AG
Landsteinerstraße 1 | 04103 Leipzig
Mail compliance.lksg@haema․de
2. Beschwerdeverfahren
Hinweise zu möglichen menschenrechtlichen Verstößen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere per E-Mail an compliance.lksg@haema․de melden. Sämtliche Fragen und Hinweise behandeln wir vertraulich. Jeden eingegangenen Hinweis prüfen wir sorgfältig und umfassend. Sofern wir begründete Bedenken oder Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien feststellen, treffen wir entsprechende Maßnahmen.
3. Dokumente und Download
Erfahren Sie mehr über unseren Ansatz und unsere Prozesse zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG):