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Wissenswertes über "I" wie...

Identitätskontrolle

Um zur Spende zugelassen zu werden, müssen Sie bei der Anmeldung einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass in Kombination mit einem Wohnsitznachweis vorlegen. Nur der Reisepass allein ist nicht ausreichend. In diesem ist keine Adresse angegeben.

Die Adresse wird aber zwingend benötigt, um Sie zur Spende zuzulassen. Dies gilt für bestehende Spender und für Neuspender. Hier einige Beispiele, wie die Identitätsprüfung gesetzlich vorgegeben ist:

Spende möglich:

  • gültiger Personalausweis (EU, EWR oder Schweiz)
  • vorläufiger Personalausweis (EU, EWR oder Schweiz)
  • gültiger Reisepass (EU, EWR oder Schweiz) + Wohnortnachweis*
  • vorläufiger Reisepass (EU, EWR oder Schweiz) + Wohnortnachweis*
  • gültige Aufenthaltserlaubnis + Wohnortnachweis*
  • Duldungs-, Erlaubnis- oder Fortgeltungsfiktionsbescheinigung + gültiger Reisepass des Heimatlandes + Wohnortnachweis*.

* Wohnortnachweis = Meldebescheinigung, gültige Miet- oder Pachtverträge, aktuelle (innerhalb der letzten 60 Tage ausgestellte) Schreiben/Rechnungen z. B. von Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.), Finanzamt, GEZ, Sozial-/Familienkasse, Krankenkasse, Arbeitsagentur, aus denen der Wohnort hervorgeht.

Spende nicht möglich:

  • abgelaufener Personalausweis
  • Bescheinigung über die Beantragung eines neuen Personalausweises
  • Foto vom Personalausweis
  • abgelaufener Reisepass
  • Studentenausweis
  • Führerschein
  • Behindertenausweis
  • Haema Spendeausweis
  • Krankenkassenkarte

Zum Hintergrund: Bei dem gespendeten Blutprodukt handelt es sich um ein Arzneimittel, dessen Herstellung strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Die Adressangaben werden zwingend benötigt, um die Rückverfolgbarkeit des gespendeten Blutproduktes von der Spende zum Patienten sicherstellen zu können. So ist es zum Beispiel erforderlich, auch nach Jahren noch nachvollziehen zu können, wer für welchen Patienten gespendet hat und wo der Spendende wohnt, bzw. zur Zeit der Spende wohnte, um ihn für evtl. notwendige Kontrolluntersuchungen bei bestimmten Fragestellungen einbestellen zu können.

Um auch Verwechslungen bei der Spende auszuschließen, erfolgt zudem eine mehrfache Identitätskontrolle. Sie werden im Verlauf der Spende mehrmals von unseren Mitarbeitern nach ihrem Namen und Geburtsdatum gefragt.

 

Checkliste für Neuspender

Immunglobin IgG-Wert

Ein wesentlicher Bestandteil von Plasmaeiweißen ist das Immunglobulin (IgG). Diese Globuline tragen zur Infektabwehr des Körpers bei und spielen bei einer Plasmaspende eine wichtige Rolle.
Da Sie bis zu 50 g Ihrer Plasmaeiweiße bei einer Spende verlieren, kontrollieren wir bei Ihnen regelmäßig IgG- sowie Eiweißwerte. Es ist wichtig, dass Sie den Grenzwert von 6,0 g/l IgG nicht unterschreiten.
Wenn Ihr IgG-Wert im Rahmen Ihrer Spendetätigkeit 3x den Grenzwert unterschritten hat, müssen wir Sie dauerhaft als Spender ausschließen (Anforderung in den Richtlinien Hämotherapie). Deswegen werden nach einer ersten Grenzwertunterschreitung unsere Spendeärze auf Sie zukommen und mit Ihnen ein festzulegendes Intervall besprechen, in dem Sie dann zukünftig spenden können und bei dessen Einhaltung eine weitere Unterschreitung wahrscheinlich nicht stattfinden wird.

Impfung

Bei der Spendezulassung im Anschluss an eine Impfung muss zwischen den Impfstoffen unterschieden werden. Es gibt Tot- sowie Lebendimpfstoffe.

Totimpfstoffe sind z. B. Grippe (Influenza), Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Meningokokken und Japanische Enzephalitis. Nach der Verabreichung eines Totimpfstoffes ist eine Spendepause von 24 Stunden erforderlich, sofern die Impfung komplikationslos vertragen wurde. Beim Auftreten einer Impfreaktion ist eine Rückstellung von 7 Tagen nach Abklingen der Symptome notwendig.

Bei Lebendimpfstoffen wie Masern-Mumps-Röteln, Windpocken (Varizellen) oder Gelbfieber ist nach der Verabreichung eine Spendepause von 4 Wochen einzuhalten.

Eine Besonderheit stellt die Hepatitis-B-Impfung dar, bei der unbedingt eine Spendepause von 4 Wochen eingehalten werden muss, obwohl es sich um einen Totimpfstoff handelt.

Infektion

Mit modernster Labortechnik werden alle Blut- und Plasmaspenden auf Krankheiten und Infektionen untersucht. Erst dann kann eine Konserve zur Verwendung freigegeben werden.

Denn selbst kleine Infektionen, die für den Spender harmlos erscheinen, können bei den Empfängern schwere Probleme oder gar tödlich verlaufende Nebenwirkungen verursachen. Eine Infektion ist immer ein zeitlich begrenztes Ausschlusskriterium.